Fehler nach neuer Literaturangabe

Erstellung eines Literaturverzeichnisses mit BibTeX, Biber, BibLaTeX und Co.


DerVerwalter
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Fehler nach neuer Literaturangabe

Beitrag von DerVerwalter »

H I L F E ! ! !

Bitte entschuldigt zunächst meine laienhafte Ausdrucksweise, aber ich kann LaTeX "nur benutzen", mehr nicht.

Nach dem Einfügen der folgenden Zeile
\jbibitem{Röhrich, Raimund}{\emph{Röhrich}, Meth d Korruptionsbek, }{Röhrich}Methoden der Korruptionsbekämpfung - Risiken erkennen - Schäden vermeiden, 1. Auflage, Berlin 2008;
in das Literaturverzeichnis (jurabibliography) meiner Bachelor-Thesis erscheint beim Kompilieren die folgende Fehlermeldung:
! Missing \endcsname inserted.
<to be read again> 
                   \protect 
l.48 ...\IeC {\"o}hrich}, Meth d Korruptionsbek, }
                                                  
? 
Dies ist die letzte Literaturangabe, die ich eingefügt habe. Vorher gab es keine Probleme. Zum Beispiel hatte ich von Anfang die folgende Literaturangabe drin:
\jbibitem{Schönke, Adolf/Schröder, Horst}{, in: \emph{Schönke/Schröder}, StGB-Komm, }{S/S}Strafgesetzbuch - Kommentar, 29.~Auflage, München 2014; (zit.: \emph{Bearbeiter}, in: \emph{Schönke/Schröder}, StGB-Komm);
Die funzte ohne Probleme. Es kann also schon einmal nicht am "ö" liegen (tut es auch nicht, hab es auch schon mit "oe" probiert).

Wer kann mir Anhaltspunkte liefern (oder ggf. auch komplett helfen), wie ich das Problem löse?

nixversteh
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...

Beitrag von nixversteh »

Hallo DerVerwalter,

ich kenne mich mit juristischen Texten nicht aus. Aus dem Netz stammt dieser Code, den ich etwas geändert habe und der eine Litangabe von dir enthält.
Viele Erfolg
Gruß
Martin
\documentclass[draft]{jura}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage[latin1]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\begin{document}
\pagenumbering{Roman}
\author{Kai Musterer \\
Beispielplatz 3a \\
54321 Eutern \\
2. Fachsemester \\
Matr.-Nr.: 132435\and
Valeska Nachspeise \\
Suarezstr. 23 \\
10528 Berlin \\
4. Fachsemester \\
Matr.-Nr.: 345675}
\title{Übungen im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene}
\date{Wintersemester 1996/97 \\
Prof. Dr. Guntram Bösartig \\
1. Hausarbeit}
\maketitle
\tableofcontents
\begin{jurabibliography}
\jbibitem{Röhrich, Raimund}{\emph{Röhrich}, Meth d Korruptionsbek, }{Röhrich}Methoden der Korruptionsbekämpfung - Risiken erkennen - Schäden vermeiden, 1. Auflage, Berlin 2008 
\jbibitem{Kodal, Kurt/Krämer, Joachim}{Kodal/Krämer/}{KKStrR}"`Straßenrecht"' 5.~Auf"|lage München: Beck, 1995
\jbibitem{Kopp, Ferdinand O.}{\emph{Kopp} VwGO }{Kopp}"`Verwaltungsgerichtsordnung"' 10.~Auf"|lage München: Beck, 1994
\jbibitem{Kunig, Karl}{\emph{Kunig} DVBl.~1992, }{Kunig}"`Verträge und Absprachen zwischen Verwaltung und Privaten"' DVBl.~1992,~1193~ff
\jbibitem{Lange, Egon}{\emph{Lange} NVwZ~1983, }{Lange}"`Die Abgrenzung des öffentlich-rechtlichem Vertrages vom privatrechtlichen
Vertrag"' NVwZ~1983,~313~ff
\jbibitem{Leibholz, Heinrich/Rinck, Dieter/Hesselberger, Joachim}{Leibholz/Rinck/Hesselberger }{LRH}"`Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland -- Kommentar an Hand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"'
7.~Auf"|lage, Band II; Köln: O.Schmidt --- Losebl.-Ausg. Stand: Februar 1995
\end{jurabibliography}
%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%
\clearpage
\pagenumbering{arabic}
\toc{Einleitung}
Da das Gericht \footnote{\cite[§3 Rn. 4]{Röhrich}.} zuvor eine Rückwirkung außerhalb des Strafrechts für zulässig gehalten hatte (s.o.),
war es auch nicht gezwungen, den Begriff der Rückwirkung genau zu umreißen, die früheren Urteile
beschäftigten sich daher nur mit den Ausnahmen\footnote{\cite[§3 Rn. 4]{Kopp}.} vom Grundsatz der
Zulässigkeit. 

In einem auf die freie Entfaltung der\marginpar{\footnotesize Rechtssicherheit dient der Handlungsfreiheit}
Persönlichkeit angelegten Staat muss der Rechtssicherheit im besonderen Maße Bedeutung zukommen.
Sie ist wesentliche Voraussetzung dafür, daß der Bürger eigenverantwortlich planen und entscheiden
kann, denn nur wenn absehbar ist, in welche Richtung und in welcher Weise das Recht auf seine
Handlungen reagiert, kann der Bürger sinnvoll einen Lebensplan gestalten.

\sub{Alle meine Entchen schwimmen auf dem See, Köpfchen in das Wasser Schwänzchen in die Höh'}
Abgesehen davon, daß eine solche Handhabung praktisch wohl nicht durch"-führbar wäre\footnote{BVerfGE 12, 13 (14); \cite[Art.  20 Rn.3]{LRH}; \cite[201]{Lange}.}, widerspräche sie zum einen der Entscheidung des Grundgesetzes für die Demokratie, weil sie einem neuen Parlament mit geänderten Mehrheiten die Möglichkeit nimmt, Gesetze zu erlassen.\footnote{Siehe zum ganzen:  \cite[444]{Kunig}.}

\toc*{Ausweitung des Ansatzes}
Die in diesem Urteil begründete Rechtsprechung, hat sich in weiteren Urteilen zur Berufsfreiheit
und der Eigentumsgaratie verfestigt\footnote{BVerfGE 25, 236 (248f.); 32, 1 (22ff.); 50, 265
(275ff.); \cite[\emph{Bassenge} §26 Rn.  13]{KKStrR}.} und wurde später auch auf andere Grundrechte ausgeweitet.

\end{document}
Absence of evidence is not evidence of absence

Gast

Beitrag von Gast »

Bitte gib bei Fragen immer ein Minimalbeispiel an, wie das auch in den wichtigen Hinweisen unter dem Punkt Troubleshooting ausdrücklich erwähnt wird. Das gilt natürlich auch dann, wenn man weder bibtex noch biblatex und biber verwendet. Letzteres sei aber ausdrücklich empfohlen.

Solltest du tatsächlich jura als Klasse verwenden, sei darauf hingewiesen, dass diese Klasse nicht nur seit fast zwanzig Jahren nicht mehr gepflegt wird. Es gibt auch weder in der Anleitung noch in den Quellen noch in der Klassendatei gültige Angaben zu einer Kontaktmöglichkeit zum Autor. Eine E-Mail an die in der Anleitung angegebene E-Mail-Adresse wegen Codierungsfehler von Umlauten in der Anleitung blieb vor Jahren unbeantwortet und ohne Resultat. Die WWW-Seite ist ein toter Link und führt zu einer Seite, die ungültige E-Mail-Adressen propagiert. Es muss also davon ausgegangen werden, dass das Projekt tot ist. Die Klasse ist auch eher exotisch und wird nicht einmal von den Juristen, die ich kenne, verwendet.

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Johannes_B
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Beitrag von Johannes_B »

Zunächst willkommen, fast jeder hier der ein Thema eröffnet, benötigt Hilfe. Du musst also nicht laut danach schreien, auch wenn du verzweifelt bist.

Gibst du die Inhalte deiner bbl Datei denn von Hand ein? Das macht doch keinen Sinn.

Ohne Minimalbeispiel, wie das auch in den wichtigen Hinweisen dieses Unterforums als notwendig erwähnt wird, kann dir keiner etwas genaues sagen.

Übrigens hast du im funktionierenden Eintrag keinen Umlaut im Kürzel, im nicht funktionierenden ist da ein Umlaut.
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DerVerwalter
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Beitrag von DerVerwalter »

Ich werde die Anregungen beherzigen, hab des Rätsels Lösung dank Johannes_B gefunden.

Danke an alle.

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