Zeilenabstand - Beweis
Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 22:54
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und würde mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte:
Ich habe eine Hausarbeit (in Jura) abgefasst unter Verwendung eines Zeilenabstandes von 1,5 (im Sinne von Latex). Zurückbekommen habe ich eine korrigierte Arbeit mit dem Hinweis, ich hätte keinen Zeilenabstand von 1,5 eingehalten. Dieser Versuch den Rahmen der Arbeit zu erweitern würde mit 3 Punkten Abzug geahndet.
Selbstverständlich hatte ich an dieses Problem keinen Gedanken verschwendet und bin nun erst auf das Problem aufmerksam geworden, dass Latex und Word den Zeilenabstand unterschiedlich definieren. Latex schreibt quasi zwei Buchstaben direkt untereinander und misst dann den Abstand der Grundlinien. Der Zeilenabstand entspricht dann natürlich dem Schriftgrad und hat den Wert "1". Bei 12pt Schrift ergibt sich folglich bei Zeilenabstand 1,5 ein Abstand der Grundlinien von 18pt.
Word hingegen definiert (willkürlich) den Zeilenabstand als "1", wenn zwei Zeilen so weit auseinanderliegen, dass sie optisch ansprechend aussehen (soweit man das bei Word überhaupt sagen kann). Konkret schiebt Word die Buchstaben um einen Durchschuss auseinander, der ~20% des Schriftgrades ausmacht. Bei 12pt Schrift definiert Word folglich einen Zweilenabstand von "1" als ~14,4pt. Der 1,5fache Zeilenabstand ist mit ~22pt dann bedeutend größer.
Nun spricht für die Lösung von Latex bislang nur die nackte Logik. Ob sich mein Juraprof allerdings davon beeindruckt zeigen wird ist fraglich.
Auch habe ich eine Verordnung zu diesem Thema gefunden, die aber nur haarklein definiert, wie die Schrift aufgebaut zu sein hat und wie man den Zeilenabstand errechnet - nicht hingegen was ein Zeilenabstand von "1" ist: http://www.cl.cam.ac.uk/~mgk25/metric-t ... 6507-2.pdf
Daher meine Frage an Euch:
Kann mir jemand einen "Beweis" für die Richtigkeit der Definition von Latex liefern - EU-Verordnungen, einschlägige Typographie-Literatur etc.?
Auch hilfreich wären andere Textsatzprogramme jedweder Art, denen ebenfalls nicht dieses Word-Verständnis zugrunde liegt. OpenOffice ist in der Hinsicht ja nicht besser.
Glücklicherweise geht es im Rahmen der Benotung nicht um Bestehen oder Nicht-Bestehen. Insoweit ist mir die Note herzlich gleichgültig. Gleichwohl würde ich mich gerne dem Vorwurf erwehren, ich hätte "bescheissen" wollen.
Ihr habt also die Möglichkeit meine Ehre zu retten und Latex zu einem Sieg gegen einen Juraprofessor zu verhelfen.
Ich freue mich auf Eure Antworten
Beste Grüße
Der Bock
ich habe folgendes Problem und würde mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte:
Ich habe eine Hausarbeit (in Jura) abgefasst unter Verwendung eines Zeilenabstandes von 1,5 (im Sinne von Latex). Zurückbekommen habe ich eine korrigierte Arbeit mit dem Hinweis, ich hätte keinen Zeilenabstand von 1,5 eingehalten. Dieser Versuch den Rahmen der Arbeit zu erweitern würde mit 3 Punkten Abzug geahndet.
Selbstverständlich hatte ich an dieses Problem keinen Gedanken verschwendet und bin nun erst auf das Problem aufmerksam geworden, dass Latex und Word den Zeilenabstand unterschiedlich definieren. Latex schreibt quasi zwei Buchstaben direkt untereinander und misst dann den Abstand der Grundlinien. Der Zeilenabstand entspricht dann natürlich dem Schriftgrad und hat den Wert "1". Bei 12pt Schrift ergibt sich folglich bei Zeilenabstand 1,5 ein Abstand der Grundlinien von 18pt.
Word hingegen definiert (willkürlich) den Zeilenabstand als "1", wenn zwei Zeilen so weit auseinanderliegen, dass sie optisch ansprechend aussehen (soweit man das bei Word überhaupt sagen kann). Konkret schiebt Word die Buchstaben um einen Durchschuss auseinander, der ~20% des Schriftgrades ausmacht. Bei 12pt Schrift definiert Word folglich einen Zweilenabstand von "1" als ~14,4pt. Der 1,5fache Zeilenabstand ist mit ~22pt dann bedeutend größer.
Nun spricht für die Lösung von Latex bislang nur die nackte Logik. Ob sich mein Juraprof allerdings davon beeindruckt zeigen wird ist fraglich.
Auch habe ich eine Verordnung zu diesem Thema gefunden, die aber nur haarklein definiert, wie die Schrift aufgebaut zu sein hat und wie man den Zeilenabstand errechnet - nicht hingegen was ein Zeilenabstand von "1" ist: http://www.cl.cam.ac.uk/~mgk25/metric-t ... 6507-2.pdf
Daher meine Frage an Euch:
Kann mir jemand einen "Beweis" für die Richtigkeit der Definition von Latex liefern - EU-Verordnungen, einschlägige Typographie-Literatur etc.?
Auch hilfreich wären andere Textsatzprogramme jedweder Art, denen ebenfalls nicht dieses Word-Verständnis zugrunde liegt. OpenOffice ist in der Hinsicht ja nicht besser.
Glücklicherweise geht es im Rahmen der Benotung nicht um Bestehen oder Nicht-Bestehen. Insoweit ist mir die Note herzlich gleichgültig. Gleichwohl würde ich mich gerne dem Vorwurf erwehren, ich hätte "bescheissen" wollen.
Ihr habt also die Möglichkeit meine Ehre zu retten und Latex zu einem Sieg gegen einen Juraprofessor zu verhelfen.

Ich freue mich auf Eure Antworten
Beste Grüße
Der Bock