Zitieren vom Bundestag/Wissenschaftlichen Dienst?

Fragen zum richtigen Zitieren oder zum richtigen Format, dann gehört es hier rein.


Gast122334

Zitieren vom Bundestag/Wissenschaftlichen Dienst?

Beitrag von Gast122334 »

Hallo,

Ich hätte da eine Frage im Bezug auf https://www.bundestag.de/ und deren wissenschaftlichen Dienst.
Auf der Seite werden vom Bundestag nämlich sehr viele Dokumente von Drucksachen, Gutachten etc angeboten. Dasselbe gilt auch für Ausarbeitungen vom wissenschaftlichen Dienst. All diese Dokumente sind frei verfügbar und ich kann jederzeit einfach auf diese zugreifen.

Meine Frage hier ist daher: Darf ich das überhaupt zitieren? Und wenn ja, wie zitiere ich das entsprechend?

Ich habe hier mal eine Beispielquelle die ich gerne ziteren würde: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

Leider habe ich bisher keine eindeutigen Aussagen gefunden, die sagen, dass ich von dort ziteren darf oder halt nicht darf. Die Seite vom Bundestag bietet mir auch keine Informationen dazu an (jedenfalls habe ich keine gefunden).

Vielen dank für eure Antworten!

Gast

Beitrag von Gast »

Wenn du Online-Veröffentlichungen zitieren darfst, darfst du natürlich auch die Online-Veröffentlichungen des Wissenschafltichen Dienstes des Deutschen Bundestags zitieren. Zu beachten ist jedoch, dass das uneingeschränkt nur für offizielle Veröffentlichungen unter Angabe der Quelle gilt. Es gibt da keine grundsätzlichen Unterschiede zur Veröffentlichungen anderer Organisationen. Wie Veröffentlichungen von Organisationen im Literaturverzeichnis aufzuführen sind, ist weniger eine Frage der Quelle als deines eigenen Werks und dessen Veröffentlichung oder Verwendung. Falls es hierzu Fragen zur Detailumsetzung gibt, sind diese im Literaturverzeichnis-Forum besser aufgehoben.

MoeWe
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Beitrag von MoeWe »

Rechtlich gesehen sollte das Zitieren von der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Werken der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht weniger möglich sein als das Zitieren anderer veröffentlichter Werke. Dabei sind natürlich die gleichen rechtlichen und wissenschaftlichen Regeln wie immer zu beachten.

Ob diese Werke im Rahmen Deiner Arbeit "zitierwürdig" sind, und ob es eine gute Idee ist, sie zu zitieren, kann Dir wohl nur Deine Betreuerin zufriedenstellend beantworten. Meiner Meinung nach spricht absolut nichts dagegen.

Als Dokumenttyp bietet sich @report an.
\documentclass[ngerman]{article}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage{babel}
\usepackage{csquotes}

\usepackage[style=authoryear, backend=biber]{biblatex}
\usepackage{xurl} % lade ich sonst nicht, hier macht es die
                  % URL-Umbrüche ansehnlicher ohne dass man
                  % selbst an den biblatex-Einstellungen wurschteln muss
\usepackage{hyperref}

\begin{filecontents}{\jobname.bib}
@report{wd7-141-19,
  author   = {{Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages}},
  title    = {Die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs},
  subtitle = {Anknüpfungspunkte für eine Strafbarkeit nach deutschem Recht},
  type     = {Sachstand},
  number   = {WD~7--3000--141/19},
  date     = {2019-09-30},
  url      = {https://www.bundestag.de/resource/blob/665962/ab8f492ad748163eb3f641fe25aaff00/WD-7-141-19-pdf-data.pdf},
  urldate  = {2020-02-02},
}
\end{filecontents}
\addbibresource{\jobname.bib}
\addbibresource{biblatex-examples.bib}


\begin{document}
\cite{sigfridsson,wd7-141-19}
\printbibliography
\end{document}

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