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Top-Poster: Johannes_B (4929)
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer zu22.
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Et-Zeichen (&) richtig darstellen. |
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cgnieder |

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Verfasst am: 03.03.2017, 13:46
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iTob hat Folgendes geschrieben: | Natürlich macht der Duden keine Gesetzte, aber alles was nicht in einem Gesetzt steht unter „das darf man“ zu fassen ist eine sehr enge Definition von „dürfen“. Wenn ich mich mit TeX befasse, gehört nach meiner Ansicht auch dazu, sich mit guter Typografie zu beschäftigen und sich an deren Regelwerk zu halten und dann „darf“ das & eben nur in Firmennamen und Co eingesetzt werden
Wenn du (d)einem Kind sagte es darf heute nicht mehr TV schauen und es das trotzdem macht, wird es ja auch ärger bekommen, obwohl es kein Gesetzt dagegen gibt, dass Kinder fern sehen  |
OK, das wird mehr und mehr zu einer Offtopic-Diskussion. Du weißt so gut wie ich, dass man auch typographischen Regeln bei Bedarf gebrochen werden dürfen, ohne dass dadurch schlechte Typographie entsteht. Abgesehen davon, dass Orthographie etwas anderes als Typographie ist und nur am Rande miteinander etwas zu tun haben.
Aber selbst, wenn das nicht der Fall wäre: wer ist überhaupt die letztendliche Instanz, die über diese Regeln entscheidet? Und warum sollte diese Instanz mir etwas vorschreiben können? Im Fall Deines Beispiels sind das ganz klar die Eltern. Aber den Duden, der ja nur beschreibt, was „das Volk“ macht, aber nicht selbst entscheidet und bei Bedarf seine Regeln auch anpasst, mit Eltern gleichzusetzen?
Versteh mich nicht falsch: ich sage gar nicht, dass die Empfehlungen schlecht sind, oder dass man ihnen nicht folgen sollte. Ich habe mich nur (mit einem Augenzwinkern) über die formulierte Absolutheit Deiner Aussage lustig gemacht.
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Clemens
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iTob |

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Verfasst am: 03.03.2017, 14:11
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Keine Sorge, ich habe das nicht in den falschen Hals bekommen und auch das Augenzwinkern gesehen aber manchmal kann man sich ja auch aus Spaß ein bisschen „streiten“ …
Zitat: | Aber selbst, wenn das nicht der Fall wäre: wer ist überhaupt die letztendliche Instanz, die über diese Regeln entscheidet? |
Ich glaube, das muss jeder selber entscheiden. gibt ja auch genug Leute, die das Gesetzt brechen und den Staat nicht als regelgebende Instanz betrachten. Was die Typografie betrifft ist für mich die letzte Instanz das Interesse des Lesers, wenn ich ihm das lesen schwer mache, dann muss ich dafür einen guten Grund haben. Andernfalls halte ich mich an bewährte typografische Regeln und Konventionen. So zumindest der Idealfall – häufig gibt es eben noch einen Kunden oder Verlagsmenschen, der sich als letzte Instanz betrachtet und da ist das diskutieren dann (zu) müßig …
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Verfasst am: 03.03.2017, 14:14
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iTob hat Folgendes geschrieben: | Wenn du (d)einem Kind sagte es darf heute nicht mehr TV schauen und es das trotzdem macht, wird es ja auch ärger bekommen, obwohl es kein Gesetzt dagegen gibt, dass Kinder fern sehen  |
In dem Fall gibt es so etwas schon. Aus der Erziehungsberechtigung lässt sich nämlich umgekehrt auch eine Gehorsamspflicht ableiten, solange die Erziehungsmaßnahmen nicht unbillig sind.
Wie so viele Vergleiche hinkt also auch dieser, denn dem DUDEN gegenüber gibt es keine "Gehorsamspflicht" mehr. Es ist lediglich oftmals klug, sich an die dort formulierten Grundsätze, Regel etc. zu halten. So wie das eben auch für andere Fachbücher (nichts anderes sind die unterschiedlichen DUDEN-Lexika und -Wörterbücher inzwischen) gilt. Es kann aber in bestimmten Fällen auch noch klüger sein, es nicht zu tun. Das zu erkennen, setzt aber in der Tat Wissen voraus.
Und letztlich ist die Frage müßig, denn wir wissen bisher AFAIK nicht, wie der OP das & einzusetzen gedenkt.
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Gerd |
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Verfasst am: 03.03.2017, 14:36
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Zitat: | dann „darf“ das & eben nur in Firmennamen und Co eingesetzt werden |
Und was machen jetzt die ganzen Informatiker, die ihren Quellcode dokumentieren möchten? Darin sind meistens einige &'s enthalten.
[/quote]
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