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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Shorttitle im Text und Title im Literaturverzeichnis

von MoeWe » Mi 27. Nov 2019, 23:18

Ich hab das Thema hier immer noch in einem Tab offen und beabsichtige immer noch, mir die ganze Thematik noch einmal anzusehen. Leider habe ich in den letzten Monaten nicht die Zeit gefunden, die es braucht, um ein solches Unternehmen vernünftig anzugehen. Vor Weihnachten wird das ziemlich sicher nichts mehr und wenn ich um Weihnachten/Silvester die Zeit finde, weiß ich nicht, wie viel dabei herumkommt.

Wer möchte, darf sich natürlich gerne bei mir per Mail melden (meine E-Mail-Adresse findet sich in der biblatex-ext-Dokumentation), um das Projekt zu diskutieren. Ich kann aber nicht garantieren, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt viel Antworten liefern kann. Ganz sicher werde ich per Mail keine konkreten Implementierungen vorschlagen, das sollte öffentlich passieren, damit alle davon etwas mitbekommen.

Frage bei TeX.SX: https://tex.stackexchange.com/q/518269/35864

biblatex-jura: einfach Anfangen

von CH » Di 26. Nov 2019, 15:29

Liebe Leute,

ich hätte große Lust, dieses Projekt einfach anzugehen. Ich persönlich habe leider nicht das technisch Know How, aber im juristischen kenne ich mich sehr gut aus.

Ich glaube, man müsste hierfür zunächst für die einzelnen Beitragsformen jeweils ein Modell entwickeln und dass dann nachher zu einem Paket zusammentragen. Als Beispiel für die Beitragsform 'article' habe ich hier ein Muster zusammengestellt, teilweise mit echten, aktuellen Artikeln, teilweise mit ausgedachten.
\documentclass{article}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage{filecontents}
\begin{filecontents}{lit.bib}
@ARTICLE{stamm:verzinsung,
  author = {Jürgen Stamm},
  title = {Die Verzinsung des zivilprozessualen Kostenerstattungsanspruchs},
  journal = {NJW},
  year = {2019},
  pages = {3473},
  $shorttitle = {NJW 2019},
}

@ARTICLE{stamm:derzweite,
  author = {Jürgen Stamm},
  title = {Ein ausgedachter zweiter Artikel},
  journal = {NStZ},
  year = {2018},
  pages = {11},
  %shorttitle = {NStZ 2018},
}

@ARTICLE{stamm:einanderer,
  author = {Anderer Stamm},
  title = {Ein dritter fiktiver Artikel},
  journal = {JZ},
  year = {2017},
  pages = {123},
  %shorttitle = {JZ 2017},
}

@ARTICLE{ferversgsell:ergaenzendevertragsauslegung,
  author = {Matthias Fervers and Beate Gsell},
  title = {Ergänzende Vertragsauslegung bei der AGB-Kontrolle im unionsrechtlichen Kontext},
  journal = {NJW},
  year = {2019},
  pages = {2569},
  %shorttitle = {NJW 2019},
}

@ARTICLE{huebner:organmitglieder,
  author = {Hübner, Vorname},
  title = {Organmitglieder und das Recht auf Vergessenwerden},
  journal = {ZHR},
  year = {2019},
  volume = {183},
  pages = {540},
  %shorttitle = {ZHR 183 (2019)},
}

@ARTICLE{vierautoren,
  author = {von Graf, Otto and de Beer, Christian and Mustermann, Max and Nachname, Vorname},
  title = {Ein Aufsatz mit vier Authoren, davon einer adelig},
  journal = {RabelsZ},
  year = {2019},
  volume = {83},
  pages = {1},
}

\end{filecontents}

\usepackage[%
  backend=biber,%
  sorting=nty,%
  sortcites=true,%
  maxnames=3,%
  minnames=3,%
  style=ext-authortitle,%
  articlein=false,%
  useprefix=true,%
]{biblatex}
\usepackage[babel, german=quotes]{csquotes}

\addbibresource{lit.bib}

%keine Anführungszeichen bei Titel	- nur im Literaturverzeichnis
\DeclareFieldFormat[article]{title}{#1} 

%Doppelpunkt nach Namen, kein Punkt
\renewcommand*{\labelnamepunct}{\addcolon\space} 

% Seitenzahl ohne S. 
\DeclareFieldFormat{postnote}{#1} 
\DeclareFieldFormat{multipostnote}{#1} 

% Titel beim Artikel ohne Anführungszeichen 
\DeclareFieldFormat[article]{citetitle}{#1} 
\DeclareFieldFormat[article]{title}{#1} 

\begin{document}
\section*{Beispiele juristischer Artikel}

Ist: \cite[3474]{stamm:verzinsung}

Soll: \emph{J. Stamm}, NJW 2019, 3473 (3474)
\vspace{1em}

Ist: \cite[24]{stamm:derzweite}

Soll: \emph{Ders.}, NStZ 2018, 11 (24)
\vspace{1em}

Ist: \cite[551]{huebner:organmitglieder}

Soll: \emph{Hübner}, ZHR 183 (2019), 540 (551)
\vspace{1em}

Ist: \cite[127]{stamm:einanderer}
\vspace{1em}

Ist: \cite[2570]{ferversgsell:ergaenzendevertragsauslegung}

Soll: \emph{Fervers/Gsell}, NJW 2019, 2569 (2570)
\vspace{1em}

Ist: \cite[13]{vierautoren}

Soll: \emph{von Graf/de Beer/Mustermann} u.a., RabelsZ
83 (2019), 1 (13)
\vspace{1em}

\printbibliography

Soll (aber hängend wie oben): 

\emph{Fervers, Matthias/Gsell, Beate}: Ergänzende Vertragsauslegung bei der AGB-Kontrolle im unionsrechtlichen Kontext, NJW 2019, 2569.

\emph{Stamm, Jürgen}: Die Verzinsung des zivilprozessualen Kostenerstattungsan-
spruchs, NJW 2019, 3473.

\emph{von Graf, Otto/de Beer, Christian/Mustermann; Max} u. a.: Ein Aufsatz mit vier
Authoren, davon einer adelig. RabelsZ 83 (2019), 1.

\end{document}
Weil ich die verschiedenen Hooks und Ausdrücke von biblatex völlig verwirrend finde, habe ich im folgenden einmal aufgeschrieben, wie aus meiner Sicht der zu implementierende Algorithmus aussehen müsste:

DEFINIERE Option article_seitenzahleninklammern, default = FALSE

WENN ‚article‘ im Text zitiert wird,
ändere folgendes in der im übrigen funktionieren Vorlage:
1. betreffend ‚author‘
a) Formatierung des gesamten Namens kursiv
b) bei unmittelbaren Wiederholungen Ders. kursiv
c) Trennung mehrerer Autoren durch /
2. keine Ausgabe von ‚title‘
3. ‚journal‘ ‚year‘
4. WENN article_seitenzahleninklammern = TRUE
a) ‚pages‘
b) (‚postnote‘)
SONST ‚postnote‘ ohne S.


WENN ‚article‘ im Literaturverzeichnis ausgegeben wird,
ändere folgendes an der im übrigen funktionierenden Vorlage:
1. betreffend ‚author‘
a) Formatierung des gesamten Namens kursiv
b) Trennung mehrerer Autoren durch /
c) alle Autoren ab dem zweiten auch im Format ‚prefix Nachname, Vorname‘
2. ‚journal‘ nicht kursiv
3. ‚page‘ ohne S.


Ich könnte mir vorstellen, dass auch für die übrigen Beitragsformen zu machen, wobei die Kommentare die größte Herausforderung sein dürften.

Wer hat Lust, mitzumachen?

Gruß
Christoph

biblatex-jura: einfach Anfangen

von CH » Di 26. Nov 2019, 15:29

Liebe Leute,

ich hätte große Lust, dieses Projekt einfach anzugehen. Ich persönlich habe leider nicht das technisch Know How, aber im juristischen kenne ich mich sehr gut aus.

Ich glaube, man müsste hierfür zunächst für die einzelnen Beitragsformen jeweils ein Modell entwickeln und dass dann nachher zu einem Paket zusammentragen. Als Beispiel für die Beitragsform 'article' habe ich hier ein Muster zusammengestellt, teilweise mit echten, aktuellen Artikeln, teilweise mit ausgedachten.
\documentclass{article}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage{filecontents}
\begin{filecontents}{lit.bib}
@ARTICLE{stamm:verzinsung,
  author = {Jürgen Stamm},
  title = {Die Verzinsung des zivilprozessualen Kostenerstattungsanspruchs},
  journal = {NJW},
  year = {2019},
  pages = {3473},
  $shorttitle = {NJW 2019},
}

@ARTICLE{stamm:derzweite,
  author = {Jürgen Stamm},
  title = {Ein ausgedachter zweiter Artikel},
  journal = {NStZ},
  year = {2018},
  pages = {11},
  %shorttitle = {NStZ 2018},
}

@ARTICLE{stamm:einanderer,
  author = {Anderer Stamm},
  title = {Ein dritter fiktiver Artikel},
  journal = {JZ},
  year = {2017},
  pages = {123},
  %shorttitle = {JZ 2017},
}

@ARTICLE{ferversgsell:ergaenzendevertragsauslegung,
  author = {Matthias Fervers and Beate Gsell},
  title = {Ergänzende Vertragsauslegung bei der AGB-Kontrolle im unionsrechtlichen Kontext},
  journal = {NJW},
  year = {2019},
  pages = {2569},
  %shorttitle = {NJW 2019},
}

@ARTICLE{huebner:organmitglieder,
  author = {Hübner, Vorname},
  title = {Organmitglieder und das Recht auf Vergessenwerden},
  journal = {ZHR},
  year = {2019},
  volume = {183},
  pages = {540},
  %shorttitle = {ZHR 183 (2019)},
}

@ARTICLE{vierautoren,
  author = {von Graf, Otto and de Beer, Christian and Mustermann, Max and Nachname, Vorname},
  title = {Ein Aufsatz mit vier Authoren, davon einer adelig},
  journal = {RabelsZ},
  year = {2019},
  volume = {83},
  pages = {1},
}

\end{filecontents}

\usepackage[%
  backend=biber,%
  sorting=nty,%
  sortcites=true,%
  maxnames=3,%
  minnames=3,%
  style=ext-authortitle,%
  articlein=false,%
  useprefix=true,%
]{biblatex}
\usepackage[babel, german=quotes]{csquotes}

\addbibresource{lit.bib}

%keine Anführungszeichen bei Titel	- nur im Literaturverzeichnis
\DeclareFieldFormat[article]{title}{#1} 

%Doppelpunkt nach Namen, kein Punkt
\renewcommand*{\labelnamepunct}{\addcolon\space} 

% Seitenzahl ohne S. 
\DeclareFieldFormat{postnote}{#1} 
\DeclareFieldFormat{multipostnote}{#1} 

% Titel beim Artikel ohne Anführungszeichen 
\DeclareFieldFormat[article]{citetitle}{#1} 
\DeclareFieldFormat[article]{title}{#1} 

\begin{document}
\section*{Beispiele juristischer Artikel}

Ist: \cite[3474]{stamm:verzinsung}

Soll: \emph{J. Stamm}, NJW 2019, 3473 (3474)
\vspace{1em}

Ist: \cite[24]{stamm:derzweite}

Soll: \emph{Ders.}, NStZ 2018, 11 (24)
\vspace{1em}

Ist: \cite[551]{huebner:organmitglieder}

Soll: \emph{Hübner}, ZHR 183 (2019), 540 (551)
\vspace{1em}

Ist: \cite[127]{stamm:einanderer}
\vspace{1em}

Ist: \cite[2570]{ferversgsell:ergaenzendevertragsauslegung}

Soll: \emph{Fervers/Gsell}, NJW 2019, 2569 (2570)
\vspace{1em}

Ist: \cite[13]{vierautoren}

Soll: \emph{von Graf/de Beer/Mustermann} u.a., RabelsZ
83 (2019), 1 (13)
\vspace{1em}

\printbibliography

Soll (aber hängend wie oben): 

\emph{Fervers, Matthias/Gsell, Beate}: Ergänzende Vertragsauslegung bei der AGB-Kontrolle im unionsrechtlichen Kontext, NJW 2019, 2569.

\emph{Stamm, Jürgen}: Die Verzinsung des zivilprozessualen Kostenerstattungsan-
spruchs, NJW 2019, 3473.

\emph{von Graf, Otto/de Beer, Christian/Mustermann; Max} u. a.: Ein Aufsatz mit vier
Authoren, davon einer adelig. RabelsZ 83 (2019), 1.

\end{document}
Weil ich die verschiedenen Hooks und Ausdrücke von biblatex völlig verwirrend finde, habe ich im folgenden einmal aufgeschrieben, wie aus meiner Sicht der zu implementierende Algorithmus aussehen müsste:

DEFINIERE Option article_seitenzahleninklammern, default = FALSE

WENN ‚article‘ im Text zitiert wird,
ändere folgendes in der im übrigen funktionieren Vorlage:
1. betreffend ‚author‘
a) Formatierung des gesamten Namens kursiv
b) bei unmittelbaren Wiederholungen Ders. kursiv
c) Trennung mehrerer Autoren durch /
2. keine Ausgabe von ‚title‘
3. ‚journal‘ ‚year‘
4. WENN article_seitenzahleninklammern = TRUE
a) ‚pages‘
b) (‚postnote‘)
SONST ‚postnote‘ ohne S.


WENN ‚article‘ im Literaturverzeichnis ausgegeben wird,
ändere folgendes an der im übrigen funktionierenden Vorlage:
1. betreffend ‚author‘
a) Formatierung des gesamten Namens kursiv
b) Trennung mehrerer Autoren durch /
c) alle Autoren ab dem zweiten auch im Format ‚prefix Nachname, Vorname‘
2. ‚journal‘ nicht kursiv
3. ‚page‘ ohne S.


Ich könnte mir vorstellen, dass auch für die übrigen Beitragsformen zu machen, wobei die Kommentare die größte Herausforderung sein dürften.

Wer hat Lust, mitzumachen?

Gruß
Christoph

Re: Off-Topic: Wenn zwei sich finden --> biblatex-jura?

von Keks Dose » Do 12. Sep 2019, 15:27

MoeWe hat geschrieben:Sorry, dass ich erst so spät antworte.
Ja, dito. Zeit müsste man haben.

MoeWe hat geschrieben: Gibt es da etwas detailliertere Vorgaben als die schon verlinkten Dokumente? Bei den JuS/Beck-Vorgaben fehlte mir die Langform für das Literaturverzeichnis, der Nomos-Link hat zwar viele Beispiele, aber keine systematische Übersicht.
Ich habe ein paar Kommentare genommen und nachgesehen. Teilweise gibt es kein Literaturverzeichnis mehr, es wird alles im Abkürzungsverzeichnis abgehandelt.

Wenn es ein Literaturverzeichnis gibt, dann ist die einzige Regel, dass Namen kursiv gesetzt werden. Ein paar Beispiele:
  • Staub, Herrmann Handelsgesetzbuch. Großkommentar, 4. Aufl. Berlin 1982 ff.; zitiert: Bearbeiter in Großkomm HGB.

    Maunz, Theodor / Dürig, Günter (Hrsg.): GG -- Kommentar, Loseblatt, Stand: 06/2017

    Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 73. Aufl. 2014; zitiert: Palandt/ Bearbeiter

    Wolf, Lösung von Rechtsfällen mit Hilfe von Computern?, in: Graul/Wolf (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Dieter Meurer, 2002, S. 678 f
Für den meisten Teil sind die Stile ja recht detailarm. Es begeistert mich nicht allzu sehr, aber es böte sich dann an, die Driver alle in wesentlich abgespeckter Form neu aufzusetzen anstatt mit den Standarddefinitionen zu arbeiten. Interessant ist wahrscheinlich besonders das Zitieren von Kommentaren. Die meisten anderen Dinge sollten straightforward sein.

Ich bin gerade dabei, die Dokumentation von jurabib zu lesen. Für mich sieht das alles recht sinnvoll aus, daher würde ich darüber nachdenken, mich grob an dem dort genutzten Stil und den dort implementierten Funktionen zu orientieren. Gibt es da Dinge aus fachlicher Sicht Einwände oder Dinge, die zu beachten sind (würde man bestimmte Dinge heute nicht mehr so oder ganz anders machen)?
Naja, ich habe Ende der 80-er mit dem Studium begonnen und mich seit ca. 1998 nicht mehr systematisch damit beschäftigt. Aber das, was jurabib mal konnte, zumindest teilweise wieder verfügbar zu machen, wäre schon großartig. Toll daran waren vor allem die vielen, vielen Optionen. Wenn man den Namen des Autors nicht kursiv, sondern mit Kapitälchen setzen wollte, dann ließ sich das einrichten.

Re: Off-Topic: Wenn zwei sich finden --> biblatex-jura?

von MoeWe » Sa 7. Sep 2019, 17:36

Sorry, dass ich erst so spät antworte. Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich habe tatsächlich schon darüber nachgedacht, Dich als bekannten LaTeX-Juristen bei TeX.SX anzusprechen.
Keks Dose hat geschrieben:Hunde füttern?
Eating your own dog food Gerade wenn es sonst recht wenig potenzielle Anwender gibt, ist es vielleicht ganz gut, wenn der Entwickler das Produkt auch selbst verwendet. So sind Schwächen und Bugs leichter aufgespürt. Schon bei biblatex-trad habe ich da Probleme, da ich den Stil selbst nicht nutze und keine großen Testdateien habe, kann es durchaus sein, dass nach Updates von biblatex Dinge nicht mehr so funktionieren, wie erwartet, das aber längere Zeit nicht bemerkt wird.
Keks Dose hat geschrieben:
MoeWe hat geschrieben: Ferner fehlt mir der fachliche Überblick, um bestimmte Fragen zur Entwicklungsrichtung einordnen oder bewerten zu können.
Die Juristerei entwickelt sich eh nur im Gletschertempo. Einer der oben verlinkten Zitierstile stammt von 2011 und in 20 Jahren wird sich da nicht viel ändern. Vielleicht kommen online-Zitate stärker dazu.
Mir ging es hier vor allem um Fragen zur Entwicklung des Stils, wenn jemand ankommt und sagt "XYZ ist ganz falsch, das wird immer so und so gemacht", dann habe ich keine Möglichkeit, das zu bewerten.
Keks Dose hat geschrieben:Besser als die schriftlichen Anleitungen der Verlage kann man das kaum aufbereiten.
Gibt es da etwas detailliertere Vorgaben als die schon verlinkten Dokumente? Bei den JuS/Beck-Vorgaben fehlte mir die Langform für das Literaturverzeichnis, der Nomos-Link hat zwar viele Beispiele, aber keine systematische Übersicht.

Für den meisten Teil sind die Stile ja recht detailarm. Es begeistert mich nicht allzu sehr, aber es böte sich dann an, die Driver alle in wesentlich abgespeckter Form neu aufzusetzen anstatt mit den Standarddefinitionen zu arbeiten. Interessant ist wahrscheinlich besonders das Zitieren von Kommentaren. Die meisten anderen Dinge sollten straightforward sein.

Ich bin gerade dabei, die Dokumentation von jurabib zu lesen. Für mich sieht das alles recht sinnvoll aus, daher würde ich darüber nachdenken, mich grob an dem dort genutzten Stil und den dort implementierten Funktionen zu orientieren. Gibt es da Dinge aus fachlicher Sicht Einwände oder Dinge, die zu beachten sind (würde man bestimmte Dinge heute nicht mehr so oder ganz anders machen)?

Re: Off-Topic: Wenn zwei sich finden --> biblatex-jura?

von Keks Dose » Mo 2. Sep 2019, 14:08

MoeWe hat geschrieben:
Eduard hat geschrieben:Die Zitierweise bei Juristen ist doch sehr einheitlich, so dass es eher einen LaTeX-Spezialisten braucht, der sich die vorhandenen Zitationsspiele anschaut, ähnlich wie bei MLA, und diese dann technisch umsetzt. Ich habe mittlerweile einigen Arbeiten mit LaTeX geschrieben, aber ich muss dann von der Standardzitation abweichen, um das in LaTeX schreiben zu können.
Das ist interessant. Mir als Außenstehenden erschien es eher so, dass es da durchaus einiges an Variabilität gibt, da viele Institute und Lehrstühle eigene Vorgaben herausgeben.
Wenn man irgendwo anfinge, hätte man ja mal einen Ausgangspunkt.

Ob man nun den Zitierstil von Nomos oder C.H. Beck verwendet (Kurze Version S. 2 oder ausführlich), wäre nicht so wichtig.

Wahrscheinlich hat man es mit der ausführlichen Version von Beck am leichtesten, weil Beck als Verlag hier selbst die Standards setzt, wie die eigenen Bücher und Zeitschriften zitiert werden sollen.
MoeWe hat geschrieben:
saputello hat geschrieben:Nach meiner Erfahrung müsste das eher umgekehrt gehen: Man müsste einen Juristen motivieren zu erklären, was er denn ganz genau haben muss, und das dann umsetzen. Das kann durchaus mehrere Arbeitsrunden mit sich bringen. Danach wird der Jurist, der das wirklich verwendet, dann schon ein Auge darauf haben, dass es funktionsfähig bleibt bzw. sich melden, wenn es das aus irgendwelchen Gründen nicht ist.
Mhh, ja ich habe eben etwas blauäugig gehofft, bei einem solchen Projekt eher in beratender Kapazität dabei sein zu können und nicht als (Co-/Haupt-/alleiniger technischer) Entwickler.

Wenn ich selbst als Entwickler für das Projekt verantwortlich bin, habe ich gewisse Vorstellungen, denen ich hier wohl nicht gerecht werden kann. Zunächst würde ich einen Stil bauen wollen, der möglichst flexibel an die Vorgaben unterschiedlicher Lehrstühle und Verlage angepasst werden kann, da ich selbst den Stil ja nicht nutze und damit keinen natürlichen Referenzstil habe (in einer Beraterrolle sähe das anders aus, da gäbe es wahrscheinlich eine Referenz).
Wenn man nach einer Referenz suchte, dann wäre ein großer Verlag sicherlich besser als Lehrstühle. Wenn ich mich an Rechtsgeschichte erinnere, so ganz vage, da hatten die Rechtsgeschichtler teilweise schon sehr individuelle Vorstellungen.
MoeWe hat geschrieben: Die Tatsache, dass ich selbst für den Stil keine Anwendung hätte, verhindert auch Dogfooding (ich habe hier schon bei dem "adoptierten" biblatex-trad Probleme).
Hunde füttern?
MoeWe hat geschrieben: Ferner fehlt mir der fachliche Überblick, um bestimmte Fragen zur Entwicklungsrichtung einordnen oder bewerten zu können.
Die Juristerei entwickelt sich eh nur im Gletschertempo. Einer der oben verlinkten Zitierstile stammt von 2011 und in 20 Jahren wird sich da nicht viel ändern. Vielleicht kommen online-Zitate stärker dazu.
MoeWe hat geschrieben: Gerade weil mir die persönliche Komponente fehlt, habe ich außerdem die Befürchtung, dass ich bei der Abwägung zwischen meinen ästhetischen Vorstellungen der Implementation und der gewünschten Ausgabe ungünstige Entscheidungen treffe. Das bemerke ich, weil ich schon seit einiger Zeit vorhabe, einen Stil zu implementieren, der den offenbar vielfach an deutschen Unis geforderten ISO690-Vorgaben (von denen ich in zumindest in der häufig anwendeten Leseweise kein Fan bin) etwas näher kommt als die Standardstile, aber dennoch flexibel und mit den Standardstilen kompatibel bleibt (das bekannte biblatex-iso690 folgt einer strengeren Interpretation der tschechischen Übersetzung, ist über die Jahre organisch gewachsen und daher nicht mehr überall auf der Höhe der Zeit): Wenn ich hier an eine Stelle komme, bei der ich glaube, zu viel Aufwand betreiben zu müssen, um den Vorgaben gerecht zu werden, höre ich erstmal auf und hoffe, dass mir etwas Besseres einfällt, daher ist da bis jetzt auch nichts draus geworden. Besonders wenn das Projekt auf eine Arbeitsweise herausläuft bei der ich die von einem fachlich kundigen Entwickler dargelegten Funktionen implementiere, habe ich ein bisschen Angst, dass ich dann als technischer Entwickler mit einem Produkt, dessen Anwendungsbereich ich nicht verstehe und bewerten kann, sitzen bleibe, wenn der fachliche Entwickler die Interesse verliert oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Entwicklung teilnehmen kann.
Besser als die schriftlichen Anleitungen der Verlage kann man das kaum aufbereiten.

Für mich als Juristen würde es Wochen kosten, einen Zitierstil zu bauen, ich bin schon mal dran gescheitert vor ein paar Jahren.

Es gibt ja erfolgreiche Kooperationen: scrjura geht der Anleitung nach auf einen Anwalt zurück, dessen Wünsche Markus Kohm in Code gegossen hat. Das Ding bewährt sich bei mir täglich.

Daher @Moritz: nur Mut! (Und schon mal _vielen Dank_!)

Re: Off-Topic: Wenn zwei sich finden --> biblatex-jura?

von MoeWe » So 1. Sep 2019, 12:45

Eduard hat geschrieben:Die Zitierweise bei Juristen ist doch sehr einheitlich, so dass es eher einen LaTeX-Spezialisten braucht, der sich die vorhandenen Zitationsspiele anschaut, ähnlich wie bei MLA, und diese dann technisch umsetzt. Ich habe mittlerweile einigen Arbeiten mit LaTeX geschrieben, aber ich muss dann von der Standardzitation abweichen, um das in LaTeX schreiben zu können.
Das ist interessant. Mir als Außenstehenden erschien es eher so, dass es da durchaus einiges an Variabilität gibt, da viele Institute und Lehrstühle eigene Vorgaben herausgeben.
saputello hat geschrieben:Nach meiner Erfahrung müsste das eher umgekehrt gehen: Man müsste einen Juristen motivieren zu erklären, was er denn ganz genau haben muss, und das dann umsetzen. Das kann durchaus mehrere Arbeitsrunden mit sich bringen. Danach wird der Jurist, der das wirklich verwendet, dann schon ein Auge darauf haben, dass es funktionsfähig bleibt bzw. sich melden, wenn es das aus irgendwelchen Gründen nicht ist.
Mhh, ja ich habe eben etwas blauäugig gehofft, bei einem solchen Projekt eher in beratender Kapazität dabei sein zu können und nicht als (Co-/Haupt-/alleiniger technischer) Entwickler.

Wenn ich selbst als Entwickler für das Projekt verantwortlich bin, habe ich gewisse Vorstellungen, denen ich hier wohl nicht gerecht werden kann. Zunächst würde ich einen Stil bauen wollen, der möglichst flexibel an die Vorgaben unterschiedlicher Lehrstühle und Verlage angepasst werden kann, da ich selbst den Stil ja nicht nutze und damit keinen natürlichen Referenzstil habe (in einer Beraterrolle sähe das anders aus, da gäbe es wahrscheinlich eine Referenz). Die Tatsache, dass ich selbst für den Stil keine Anwendung hätte, verhindert auch Dogfooding (ich habe hier schon bei dem "adoptierten" biblatex-trad Probleme). Ferner fehlt mir der fachliche Überblick, um bestimmte Fragen zur Entwicklungsrichtung einordnen oder bewerten zu können. Gerade weil mir die persönliche Komponente fehlt, habe ich außerdem die Befürchtung, dass ich bei der Abwägung zwischen meinen ästhetischen Vorstellungen der Implementation und der gewünschten Ausgabe ungünstige Entscheidungen treffe. Das bemerke ich, weil ich schon seit einiger Zeit vorhabe, einen Stil zu implementieren, der den offenbar vielfach an deutschen Unis geforderten ISO690-Vorgaben (von denen ich in zumindest in der häufig anwendeten Leseweise kein Fan bin) etwas näher kommt als die Standardstile, aber dennoch flexibel und mit den Standardstilen kompatibel bleibt (das bekannte biblatex-iso690 folgt einer strengeren Interpretation der tschechischen Übersetzung, ist über die Jahre organisch gewachsen und daher nicht mehr überall auf der Höhe der Zeit): Wenn ich hier an eine Stelle komme, bei der ich glaube, zu viel Aufwand betreiben zu müssen, um den Vorgaben gerecht zu werden, höre ich erstmal auf und hoffe, dass mir etwas Besseres einfällt, daher ist da bis jetzt auch nichts draus geworden. Besonders wenn das Projekt auf eine Arbeitsweise herausläuft bei der ich die von einem fachlich kundigen Entwickler dargelegten Funktionen implementiere, habe ich ein bisschen Angst, dass ich dann als technischer Entwickler mit einem Produkt, dessen Anwendungsbereich ich nicht verstehe und bewerten kann, sitzen bleibe, wenn der fachliche Entwickler die Interesse verliert oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Entwicklung teilnehmen kann.

Off-Topic: Wenn zwei sich finden --> biblatex-jura?

von saputello » Sa 31. Aug 2019, 17:44

Eduard hat geschrieben:Es gibt Kommentar wo die Herausgeber nicht mit zitiert werden, der MüKo ist so ein Beispiel.
Juristen gönnen ihren fleißigen Kollegen aber auch gar nichts. :wink:
Nein, nein, ist nicht ernst gemeint. Ich weiß aus Erfahrung mit der TeXnischen Zusammenarbeit mit Juristen, dass die eben manchmal etwas eigen sind. Umgekehrt sehen die das aber sicher genauso. Wobei ich min. einen Juristen sogar überzeugen konnte, dass mehr als sechs Gliederungsebenen, die er ursprünglich haben wollte (komplett nummeriert) am Ende vielleicht doch nicht so ganz sinnvoll sind. Am Ende hat er die Arbeit mit vier nummerierten und einer nicht nummerierten Ebene verfasst und fand sie so sogar übersichtlicher und damit besser.

Aber ich schweife ab …

Wie wäre es denn, wenn ihr beiden Eduard und MoeWe das einmal zusammen austüfteln würdet? Ich weiß natürlich, dass MoeWe ohnehin schon viel um die Ohren hat. Aber, wenn ich sehe, wie oft inzwischen Juristen in unterschiedlichen Foren Fragen zum Literaturverzeichnis haben, würde es sich vielleicht lohnen.

Re: Off-Topic: Eintrag um Herausgeber ergänzt

von Eduard » Sa 31. Aug 2019, 17:21

saputello hat geschrieben:Man könnte bei den Münchener Kommentaren zum BGB übrigens auch noch die vier Herausgeber mit angeben:
@book{Schwab17,
  editor = {Säcker, Franz Jürgen and Rixecker, Roland
            and Oetker, Hartmut and Limperg, Bettina},
  Title = {{Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch}},
  Shorttitle = {MüKo/BGB},
  Address = {München},
  Publisher = {C.H.Beck},
  Year = {2017}
}
MoeWe hat geschrieben:Ich hoffe schon seit Jahren, dass ein interessierter Jurist sich mal an die Aufgabe wagt, einen modernen biblatex-Stil zu implementieren und auch bereit ist, den für längere Zeit auch zu pflegen. Ich wäre im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne bereit zu helfen.
Nach meiner Erfahrung müsste das eher umgekehrt gehen: Man müsste einen Juristen motivieren zu erklären, was er denn ganz genau haben muss, und das dann umsetzen. Das kann durchaus mehrere Arbeitsrunden mit sich bringen. Danach wird der Jurist, der das wirklich verwendet, dann schon ein Auge darauf haben, dass es funktionsfähig bleibt bzw. sich melden, wenn es das aus irgendwelchen Gründen nicht ist.
Es gibt Kommentar wo die Herausgeber nicht mit zitiert werden, der MüKo ist so ein Beispiel.

Die Zitierweise bei Juristen ist doch sehr einheitlich, so dass es eher einen LaTeX-Spezialisten braucht, der sich die vorhandenen Zitationsspiele anschaut, ähnlich wie bei MLA, und diese dann technisch umsetzt. Ich habe mittlerweile einigen Arbeiten mit LaTeX geschrieben, aber ich muss dann von der Standardzitation abweichen, um das in LaTeX schreiben zu können.

von Eduard » Sa 31. Aug 2019, 17:18

Danke für die Hilfe! Mit shorthand hat es geklappt. Das "Problem" besteht nun darin, dass durch \autocite eine Klammer (MüKo/BGB) bekomme, die ich aber gerne loswerden will.

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