Bildquelle angeben

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von Johannes_B » So 14. Jan 2018, 14:46

Photos im Netz. Langweilig. Das Internet ist ja sowieso "für alle frei".

Kram das Familienalbum aus. Zeigst du mir die Erinnnerungen vom letzten Urlaub, dann kann ich diese Bilder nicht einfach kopiren/reproduzieren/nutzen. Das Bild vom Grillabend kann ich nicht einfach ins Netz stellen mit der Beschriftung: Bier macht häßlich.

Du musst immer fein und lieb bitte sagen, wenn du anderer Leute Eigentum nutzen möchtest.

von Gast » So 14. Jan 2018, 13:54

Die Fragen was man im Rahmen von Publikationen darf und was nicht, gehören durchaus in den Bereich des richtigen Publizierens.

Gehen wir das doch einmal von einer anderen Seite an: Glaubst Du, dass wenn jemand in seiner Bachelor-Arbeit ein Bild aus einem gedruckten Bildband zitiert, er zur Sicherung der Quelle, eine Kopie des kompletten Bildbandes anfertigen und beifügen oder anderweitig zugänglich machen darf? Wenn Du das mit Nein beantwortest, dann musst Du auch die Frage mit Nein beantworten, ob er ohne weiteres eine Kopie eines kompletten Artikels aus dem Internet oder gar der kompletten Internet-Seite(n) mit allen Bildern beifügen oder anderen auf andere Weise zugänglich machen darf.

Ich glaube auch nicht, dass der Justiziar einer Hochschule einen Studenten auf Kosten der Uni vertreten würde oder die Uni gar Lizenznachforderungen tragen würde, die aus der Abmahnung eines Studenten resultieren könnten. Und ob der Student damit durchkäme, dass er aufgrund der Forderung seines Betreuers, wahlweise genötigt wurde oder aus gutem Glauben gehandelt hat … zweifelhaft.

Der Hinweis von Gast vom 7. Januar 10:43 ist daher sehr gut: Bevor man etwas nicht nur zitiert, sondern kopiert, sollte man die Rechte prüfen.

Ungeachtet aller Überlegungen, was für die Wissenschaft gelten mag, ist übrigens vollkommen offen, um was für eine Arbeit es sich in der Frage handelt. Aber gehen wir davon aus, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, dann geht es hier trotzdem um Rechte an einem Bild. Auch in wissenschaftlichen Arbeiten darf man nicht zu jedem Zweck ein Bild, an dem man nicht die Rechte hat, einfach abdrucken. Es kommt vielmehr darauf an, in welcher Weise ein Bild verwendet wird.

Braucht man beispielsweise nur irgend ein Bild, irgend eines Autos (beispielsweise um Verkehrsabläufe zu illustrieren), so kann man sich nicht einfach bei x-beliebigen Quellen bedienen. Verwendet man dann ein Bild, das explizit unter Angabe der Quelle frei verwendet werden darf, so genügt es natürlich, diese Quelle anzugeben. Die Quellenangabe dient dann in erster Linie der Einhaltung der Lizenz. In diesem Fall wäre es auch vollkommen unsinnig, die Quelle zwecks Sicherung zu kopieren und dann in der Arbeit die Kopie zu referenzieren. Verwendet man dann hingegen ein Bild, das nicht unter einer freien Lizenz steht, so muss man natürlich das Recht dazu ggf. erwerben.

Ganz anders sieht es aus, wenn man sich in wissenschaftlicher Weise mit genau diesem Bild beschäftigt. Dann dient der Quellennachweis der Überprüfbarkeit. Und auch nur dann kann es aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt sein, Bilder zu verwenden, die im allgemeinen nicht ohne den Erwerb einer Lizenz veröffentlicht werden dürfen.

So leicht diese Grenze hier zu formulieren ist, so schwer kann es im Einzelfall sein, sie festzustellen. Schon die Frage, wie die Quelle eines Bildes konkret zu benennen ist, ist daher nicht allgemein beantwortbar, sondern nach den jeweiligen Umständen. Dies gilt umso mehr für die Frage, ob ein Bild überhaupt verwendet werden darf.

Bevor diese Frage nicht eindeutig beantwortet ist, braucht man sich über die Frage, ob man die Quelle selbst kopieren und die Kopie anderen zugänglich machen darf und ob eine solche Kopie überhaupt erforderlich und aussagekräftig ist, gar nicht den Kopf zu zerbrechen. Wenn jedoch eine Kopie für die Wissenschaftlichkeit nicht wirklich überprüfbar und damit auch nicht aussagekräftig ist, ist sie eher auch nicht erforderlich. Wenn sie nicht erforderlich ist, ist sie meist auch nicht gerechtfertigt. Wenn sie nicht gerechtfertigt ist, ist die Rechtmäßigkeit ebenfalls fragwürdig.

Am Ende entscheiden darüber ggf. Richter. Bis dahin ist der Weg ggf. lang und teuer. Natürlich glaubt jeder, dass ihn dieser Weg nicht betrifft. In der Realität wird sogar mancher eingeholt, der dachte, alle Maßnahmen ergriffen zu haben und auf sicheren Ufern gewandelt zu sein. Auch das habe ich zu genüge erlebt.

von Rolli » So 14. Jan 2018, 12:01

Also - ich halte mich an die Anleitungen für wissenschaftliche Arbeiten und an die Bewertungsgrundsätze meiner Hochschule, und ich habe vollstes Vertrauen in die Kolleg(inn)en vom Justitiarreferat. Diese haben beide Dokumente abgesegnet.

Ansonsten sollten wir das Thema beenden, da off-topic.

Grüße vom Rolli

von Gast » So 14. Jan 2018, 11:41

Wenn Du nicht in der Lage bist, Online-Archive zu verwenden, dann gehört Deine Arbeit mit 4,0 bewertet. Wenn Du von Menschen verlangst, dass sie gegen Urheber- und Verwertungsrechte verstoßen, dann gehören Dir zwei weitere Noten abgezogen.

Unbenommen ist, dass eine wissenschaftliche Arbeit, die sich allein auf Online-Quellen beruft, kritisch zu betrachten ist. Unbenommen ist auch, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit die Quellen nachprüfbar sein sollten.

Darüber hinaus wäre es auch blauäugig Kopien von Originalquellen einfach zu vertrauen. Aus wissenschaftlicher Sicht sind Kopien aus derselben Hand wie die Arbeit, die sich damit beschäftigt, eigentlich als wertlos einzustufen, wenn ihre Originalität nicht nachprüfbar ist.

Übrigens kommt es auch vor, dass physische Quellen/Originale verloren gehen. In solchen Fällen stützt sich die Wissenschaft meist darauf, was in mehreren Sekundärquellen über das Original geschrieben ist und arbeitet quasi mit Wahrscheinlichkeiten bezüglich des tatsächlichen Inhalts der ursprünglichen Quelle.

Hier die ausdrückliche Warnung: Leute seid vorsichtig mit dem Kopieren von Material aus dem Internet! Verstöße gegen das Urheberrecht können sehr schnell, sehr teuer werden und schon die Beratung durch einen Anwalt ist bei Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsfragen in der Regel durch keine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Lasst Euch also bitte nicht zu rechtlich fragwürdigen bis eindeutig rechtswidrigen Handlungen verleiten. Auch die Wissenschaft unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen.

von Rolli » Sa 13. Jan 2018, 20:34

Online-Inhalte können sich von jetzt auf gleich ändern, oder sie können auch ganz verschwinden.

Wenn Quellen nicht jederzeit nachprüfbar sind, sind Mindestanforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht gegeben. In diesem Falle bin ich ohne inhaltliche Prüfung gehalten, die Arbeit mit 5,0 zu bewerten - so leid mir das auch tut.

... Außerdem gibt es da ja auch noch PlagScan und Co. ...

Gruß vom Rolli

von Gast » Sa 13. Jan 2018, 20:23

Rolli hat geschrieben:Und die URL muss lokal herunter geladen werden und den Lesern zur Verfügung gestellt werden.
Nein, muss sie nicht und ist auch gar nicht in jedem Fall rechtlich zulässig. Wenn man komplette Internetseiten womöglich mit Bildern herunterlädt, dann kann man sich auch nicht auf das "Zitatrecht" berufen. Das ist dann im Zweifelsfall 100% des Werks und 100% illegal!

von Rolli » Sa 13. Jan 2018, 18:33

Generell gilt bei Internet-Quellen:
Zusätzlich zur URL muss zwingend das Abrufdatum mit angegeben werden. Und die URL muss lokal herunter geladen werden und den Lesern zur Verfügung gestellt werden.

@Gast: Urheberrecht ist nur bei Veröffentlichung in einem offenen Leserkreis zu beachten. Bei der Verwendung z.B. in Abschlussthesen oder anderen wissenschaftlichen Arbeiten ist dies nicht notwendig, sofern weniger als 10% des urheberrechtlich geschützten Werkes zitiert werden.

Gruß vom Rolli

von latekker » Sa 13. Jan 2018, 11:21

Sorry für die falsche Einordnung des Threads!

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter! :)

von Gast » So 7. Jan 2018, 10:43

Keins der drei.

Zunächst solltest Du sicherstellen, ob Du das Bild überhaupt reproduzieren darfst. IANAL deshalb würde ich immer nur freie Lizenzen wie Creative Commons verwenden - auch da muss man eventuell aufpassen was mit der NC- oder SA-Klausel ist. Man sehe sich aber auch §51 UrhG an: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Auf jeden Fall ist eine ordentliche Quellenangabe notwendig. Aus dieser wird idealerweise der Rechteinhaber/Autor deutlich. Ebenso sind Titel und Jahr üblich anzugeben (falls ermittelbar). Auf jeden Fall sollte aber auch die URL der Fundstelle mit angegeben werden. Die Quellenangabe muss überprüfbar sein. Mit den Angaben dort muss es einer Leserin möglich sein, dein Bild exakt und ohne weiteren Aufwand wiederzufinden.

Bei Bildern ist das so eine Sache. Der durchschnittliche Google-Fund wird eventuell zu wenig Angaben umfassen, um eine ordentliche Quellenangabe zu machen. Daher würde ich mich an Wikimedia halten, da ist die Lizenz des Inhalts angegeben und alle nötigen Angaben sind dort aufgelistet. (Z.B https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... 04)_01.jpg https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... 74925).jpg)

von Johannes_B » So 7. Jan 2018, 10:36

Das hat doch nichts mit LaTeX zu tun.

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