von MoeWe » Mi 22. Apr 2020, 08:00
Rechtlich gesehen sollte das Zitieren von der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Werken der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht weniger möglich sein als das Zitieren anderer veröffentlichter Werke. Dabei sind natürlich die gleichen rechtlichen und wissenschaftlichen Regeln wie immer zu beachten.
Ob diese Werke im Rahmen Deiner Arbeit "zitierwürdig" sind, und ob es eine gute Idee ist, sie zu zitieren, kann Dir wohl nur Deine Betreuerin zufriedenstellend beantworten. Meiner Meinung nach spricht absolut nichts dagegen.
Als Dokumenttyp bietet sich @report an.
\documentclass[ngerman]{article}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage{babel}
\usepackage{csquotes}
\usepackage[style=authoryear, backend=biber]{biblatex}
\usepackage{xurl} % lade ich sonst nicht, hier macht es die
% URL-Umbrüche ansehnlicher ohne dass man
% selbst an den biblatex-Einstellungen wurschteln muss
\usepackage{hyperref}
\begin{filecontents}{\jobname.bib}
@report{wd7-141-19,
author = {{Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages}},
title = {Die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs},
subtitle = {Anknüpfungspunkte für eine Strafbarkeit nach deutschem Recht},
type = {Sachstand},
number = {WD~7--3000--141/19},
date = {2019-09-30},
url = {https://www.bundestag.de/resource/blob/665962/ab8f492ad748163eb3f641fe25aaff00/WD-7-141-19-pdf-data.pdf},
urldate = {2020-02-02},
}
\end{filecontents}
\addbibresource{\jobname.bib}
\addbibresource{biblatex-examples.bib}
\begin{document}
\cite{sigfridsson,wd7-141-19}
\printbibliography
\end{document}
Rechtlich gesehen sollte das Zitieren von der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Werken der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht weniger möglich sein als das Zitieren anderer veröffentlichter Werke. Dabei sind natürlich die gleichen rechtlichen und wissenschaftlichen Regeln wie immer zu beachten.
Ob diese Werke im Rahmen Deiner Arbeit "zitierwürdig" sind, und ob es eine gute Idee ist, sie zu zitieren, kann Dir wohl nur Deine Betreuerin zufriedenstellend beantworten. Meiner Meinung nach spricht absolut nichts dagegen.
Als Dokumenttyp bietet sich [tt]@report[/tt] an.
[code]\documentclass[ngerman]{article}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage{babel}
\usepackage{csquotes}
\usepackage[style=authoryear, backend=biber]{biblatex}
\usepackage{xurl} % lade ich sonst nicht, hier macht es die
% URL-Umbrüche ansehnlicher ohne dass man
% selbst an den biblatex-Einstellungen wurschteln muss
\usepackage{hyperref}
\begin{filecontents}{\jobname.bib}
@report{wd7-141-19,
author = {{Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages}},
title = {Die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs},
subtitle = {Anknüpfungspunkte für eine Strafbarkeit nach deutschem Recht},
type = {Sachstand},
number = {WD~7--3000--141/19},
date = {2019-09-30},
url = {https://www.bundestag.de/resource/blob/665962/ab8f492ad748163eb3f641fe25aaff00/WD-7-141-19-pdf-data.pdf},
urldate = {2020-02-02},
}
\end{filecontents}
\addbibresource{\jobname.bib}
\addbibresource{biblatex-examples.bib}
\begin{document}
\cite{sigfridsson,wd7-141-19}
\printbibliography
\end{document}[/code]