von KOMA » Mi 28. Apr 2010, 15:19
Meine
Meinung:
- Das Einbetten einer Schrift in eine Dokument ist teil der normalen Nutzung einer Schrift.
- Bei GFL gibt es keine Klausel, dass Schriften nicht ode rnur teilweise eingebettet werden dürfen.
- Das Einbetten einer Schrift stellt allenfalls eine Kopie nicht jedoch eine Veränderung dar.
- Unveränderte, vollständige Kopien sind laut LPPL - auf die sich GFL bezieht - erlaubt.
- Unveränderte aber nicht vollständige Kopien sind laut LPPL erlaubt, wenn eine Quelle für die unveränderte, vollständige Kopie angegeben wird.
Daher sehe ich keine Probleme. Wenn Du ganz sicher gehen willst, fügst Du in das PDF einen Kommentar ein, wo es die Fonts gibt, oder Du fragst Boguslaw oder Janusz selbst. Ich gehe jede Wette ein, dass Du von den beiden die rechtsverbindliche Auskunft bekommen wirst, dass sie kein Problem damit haben, wenn Du den Font in ein nicht freies PDF ganz oder teilweise einbindest.
Meine [b]Meinung[/b]:
[list=1][*]Das Einbetten einer Schrift in eine Dokument ist teil der normalen Nutzung einer Schrift.
[*]Bei GFL gibt es keine Klausel, dass Schriften nicht ode rnur teilweise eingebettet werden dürfen.
[*]Das Einbetten einer Schrift stellt allenfalls eine Kopie nicht jedoch eine Veränderung dar.
[*]Unveränderte, vollständige Kopien sind laut LPPL - auf die sich GFL bezieht - erlaubt.
[*]Unveränderte aber nicht vollständige Kopien sind laut LPPL erlaubt, wenn eine Quelle für die unveränderte, vollständige Kopie angegeben wird.[/list]
Daher sehe ich keine Probleme. Wenn Du ganz sicher gehen willst, fügst Du in das PDF einen Kommentar ein, wo es die Fonts gibt, oder Du fragst Boguslaw oder Janusz selbst. Ich gehe jede Wette ein, dass Du von den beiden die rechtsverbindliche Auskunft bekommen wirst, dass sie kein Problem damit haben, wenn Du den Font in ein nicht freies PDF ganz oder teilweise einbindest.