von Gast » So 14. Jan 2018, 13:54
Die Fragen was man im Rahmen von Publikationen darf und was nicht, gehören durchaus in den Bereich des richtigen Publizierens.
Gehen wir das doch einmal von einer anderen Seite an: Glaubst Du, dass wenn jemand in seiner Bachelor-Arbeit ein Bild aus einem gedruckten Bildband zitiert, er zur Sicherung der Quelle, eine Kopie des kompletten Bildbandes anfertigen und beifügen oder anderweitig zugänglich machen darf? Wenn Du das mit Nein beantwortest, dann musst Du auch die Frage mit Nein beantworten, ob er ohne weiteres eine Kopie eines kompletten Artikels aus dem Internet oder gar der kompletten Internet-Seite(n) mit allen Bildern beifügen oder anderen auf andere Weise zugänglich machen darf.
Ich glaube auch nicht, dass der Justiziar einer Hochschule einen Studenten auf Kosten der Uni vertreten würde oder die Uni gar Lizenznachforderungen tragen würde, die aus der Abmahnung eines Studenten resultieren könnten. Und ob der Student damit durchkäme, dass er aufgrund der Forderung seines Betreuers, wahlweise genötigt wurde oder aus gutem Glauben gehandelt hat … zweifelhaft.
Der Hinweis von Gast vom 7. Januar 10:43 ist daher sehr gut: Bevor man etwas nicht nur zitiert, sondern kopiert, sollte man die Rechte prüfen.
Ungeachtet aller Überlegungen, was für die Wissenschaft gelten mag, ist übrigens vollkommen offen, um was für eine Arbeit es sich in der Frage handelt. Aber gehen wir davon aus, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, dann geht es hier trotzdem um Rechte an einem Bild. Auch in wissenschaftlichen Arbeiten darf man nicht zu jedem Zweck ein Bild, an dem man nicht die Rechte hat, einfach abdrucken. Es kommt vielmehr darauf an, in welcher Weise ein Bild verwendet wird.
Braucht man beispielsweise nur irgend ein Bild, irgend eines Autos (beispielsweise um Verkehrsabläufe zu illustrieren), so kann man sich nicht einfach bei x-beliebigen Quellen bedienen. Verwendet man dann ein Bild, das explizit unter Angabe der Quelle frei verwendet werden darf, so genügt es natürlich, diese Quelle anzugeben. Die Quellenangabe dient dann in erster Linie der Einhaltung der Lizenz. In diesem Fall wäre es auch vollkommen unsinnig, die Quelle zwecks Sicherung zu kopieren und dann in der Arbeit die Kopie zu referenzieren. Verwendet man dann hingegen ein Bild, das nicht unter einer freien Lizenz steht, so muss man natürlich das Recht dazu ggf. erwerben.
Ganz anders sieht es aus, wenn man sich in wissenschaftlicher Weise mit genau diesem Bild beschäftigt. Dann dient der Quellennachweis der Überprüfbarkeit. Und auch nur dann kann es aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt sein, Bilder zu verwenden, die im allgemeinen nicht ohne den Erwerb einer Lizenz veröffentlicht werden dürfen.
So leicht diese Grenze hier zu formulieren ist, so schwer kann es im Einzelfall sein, sie festzustellen. Schon die Frage, wie die Quelle eines Bildes konkret zu benennen ist, ist daher nicht allgemein beantwortbar, sondern nach den jeweiligen Umständen. Dies gilt umso mehr für die Frage, ob ein Bild überhaupt verwendet werden darf.
Bevor diese Frage nicht eindeutig beantwortet ist, braucht man sich über die Frage, ob man die Quelle selbst kopieren und die Kopie anderen zugänglich machen darf und ob eine solche Kopie überhaupt erforderlich und aussagekräftig ist, gar nicht den Kopf zu zerbrechen. Wenn jedoch eine Kopie für die Wissenschaftlichkeit nicht wirklich überprüfbar und damit auch nicht aussagekräftig ist, ist sie eher auch nicht erforderlich. Wenn sie nicht erforderlich ist, ist sie meist auch nicht gerechtfertigt. Wenn sie nicht gerechtfertigt ist, ist die Rechtmäßigkeit ebenfalls fragwürdig.
Am Ende entscheiden darüber ggf. Richter. Bis dahin ist der Weg ggf. lang und teuer. Natürlich glaubt jeder, dass ihn dieser Weg nicht betrifft. In der Realität wird sogar mancher eingeholt, der dachte, alle Maßnahmen ergriffen zu haben und auf sicheren Ufern gewandelt zu sein. Auch das habe ich zu genüge erlebt.
Die Fragen was man im Rahmen von Publikationen darf und was nicht, gehören durchaus in den Bereich des richtigen Publizierens.
Gehen wir das doch einmal von einer anderen Seite an: Glaubst Du, dass wenn jemand in seiner Bachelor-Arbeit ein Bild aus einem gedruckten Bildband [i]zitiert[/i], er zur Sicherung der Quelle, eine [i]Kopie[/i] des kompletten Bildbandes anfertigen und beifügen oder anderweitig zugänglich machen darf? Wenn Du das mit Nein beantwortest, dann musst Du auch die Frage mit Nein beantworten, ob er ohne weiteres eine Kopie eines kompletten Artikels aus dem Internet oder gar der kompletten Internet-Seite(n) mit allen Bildern beifügen oder anderen auf andere Weise zugänglich machen darf.
Ich glaube auch nicht, dass der Justiziar einer Hochschule einen Studenten auf Kosten der Uni vertreten würde oder die Uni gar Lizenznachforderungen tragen würde, die aus der Abmahnung eines Studenten resultieren könnten. Und ob der Student damit durchkäme, dass er aufgrund der Forderung seines Betreuers, wahlweise genötigt wurde oder aus gutem Glauben gehandelt hat … zweifelhaft.
Der Hinweis von Gast vom 7. Januar 10:43 ist daher sehr gut: Bevor man etwas nicht nur zitiert, sondern kopiert, sollte man die Rechte prüfen.
Ungeachtet aller Überlegungen, was für die Wissenschaft gelten mag, ist übrigens vollkommen offen, um was für eine Arbeit es sich in der Frage handelt. Aber gehen wir davon aus, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, dann geht es hier trotzdem um Rechte an einem Bild. Auch in wissenschaftlichen Arbeiten darf man nicht zu jedem Zweck ein Bild, an dem man nicht die Rechte hat, einfach abdrucken. Es kommt vielmehr darauf an, in welcher Weise ein Bild verwendet wird.
Braucht man beispielsweise nur irgend ein Bild, irgend eines Autos (beispielsweise um Verkehrsabläufe zu illustrieren), so kann man sich nicht einfach bei x-beliebigen Quellen bedienen. Verwendet man dann ein Bild, das explizit unter Angabe der Quelle frei verwendet werden darf, so genügt es natürlich, diese Quelle anzugeben. Die Quellenangabe dient dann in erster Linie der Einhaltung der Lizenz. In diesem Fall wäre es auch vollkommen unsinnig, die Quelle zwecks Sicherung zu kopieren und dann in der Arbeit die Kopie zu referenzieren. Verwendet man dann hingegen ein Bild, das nicht unter einer freien Lizenz steht, so muss man natürlich das Recht dazu ggf. erwerben.
Ganz anders sieht es aus, wenn man sich [i]in wissenschaftlicher Weise[/i] mit genau diesem Bild beschäftigt. Dann dient der Quellennachweis der Überprüfbarkeit. Und auch nur dann kann es aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt sein, Bilder zu verwenden, die im allgemeinen nicht ohne den Erwerb einer Lizenz veröffentlicht werden dürfen.
So leicht diese Grenze hier zu formulieren ist, so schwer kann es im Einzelfall sein, sie festzustellen. Schon die Frage, wie die Quelle eines Bildes konkret zu benennen ist, ist daher nicht allgemein beantwortbar, sondern nach den jeweiligen Umständen. Dies gilt umso mehr für die Frage, ob ein Bild überhaupt verwendet werden darf.
Bevor diese Frage nicht eindeutig beantwortet ist, braucht man sich über die Frage, ob man die Quelle selbst kopieren und die Kopie anderen zugänglich machen darf und ob eine solche Kopie überhaupt erforderlich und aussagekräftig ist, gar nicht den Kopf zu zerbrechen. Wenn jedoch eine Kopie für die Wissenschaftlichkeit nicht wirklich überprüfbar und damit auch nicht aussagekräftig ist, ist sie eher auch nicht erforderlich. Wenn sie nicht erforderlich ist, ist sie meist auch nicht gerechtfertigt. Wenn sie nicht gerechtfertigt ist, ist die Rechtmäßigkeit ebenfalls fragwürdig.
Am Ende entscheiden darüber ggf. Richter. Bis dahin ist der Weg ggf. lang und teuer. Natürlich glaubt jeder, dass ihn dieser Weg nicht betrifft. In der Realität wird sogar mancher eingeholt, der dachte, alle Maßnahmen ergriffen zu haben und auf sicheren Ufern gewandelt zu sein. Auch das habe ich zu genüge erlebt.